| |  |  |  |  | I N T E R N : 18. November 2009 |
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Ein Wegekonzept für die Dingdener Heide ist sicher recht sinnvoll. Im nun überarbeiteten Wegekonzept sollen immer noch Wege für Mensch mit angeleintem Hund gesperrt werden. Erstaunlich, dass in der Berichterstattung der Medien meist nur undifferenziert von einem Hundeverbot die Rede ist. Dabei ist es ganz einfach: Die geltenden Regeln des Landesjagdgesetzes und des Landschaftsgesetzes-NRW in Naturschutzgebieten sehen ein Verbot von freilaufenden Hunden vor, mit Ausnahme von Jagdhunden, Polizeihunden und den Hunden der Schafhirten. Angeleinte Hunde sind erlaubt. Inzwischen wird von der Verwaltung zu dem neuen Entwurf vorgeschlagen, dem Konzept mit Ausnahme des Hundeverbotes für angeleinte Hunde zuzustimmen. Ich hoffe das dies auch von den Fraktionen so gesehen wird. Denn es ist nicht richtig,dass genau diejenigen bestraft werden, welche sich an die geltenden Vorschriften halten. Herr Glader hatte uns berichtet, das in den letzten 5 Jahren die Population von äußerst seltenen Arten stark zugenommen hat. Das hat also auch ohne entsprechende Verschärfungen stattgefunden. Selbst die freilaufenden Hunde haben dies nicht verhindern können. Die Naturschützer sollten immer darauf achten, das sie die Menschen mitnehmen bei ihrer lobenswerten Arbeit für die Natur. Also lasst die Kirche im Dorf und gönnt dem Spaziergänger mit angeleintem Dackel seinen Spaziergang in der schönen Natur. Dieser bleibt in der Regel auf den Wegen, während mancher Naturtourist in die Heide marschiert und nach Nestern Ausschau hält, welche er fotografieren möchte. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Fenske
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